Transparenz bei den

Kosten ist einer der

Stützpfeiler von Vertrauen

Angemessene und faire Kosten für eine

effektive Rechtsvertretung.

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Kosten der Rechtsdienstleistung


Verzichten Sie aufgrund von Kosten nicht auf Ihr gutes Recht. Die Investition in kompetente Beratung hat sich bei mir am Ende immer ausgezahlt. Sie erhalten von mir eine kostenlose und unverbindliche telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem Fall, persönlich vom Rechtsanwalt.


Ich lege Wert auf Transparenz bei den Kosten. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen kommt nach meiner Ersteinschätzung eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, eine Stundenhonorarvereinbarung oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)


Die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmen sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier sind die  Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten des Rechtsanwalts gesetzlich festgelegt. Die Höhe der Gebühr orientiert sich dabei in den meisten Fällen nach dem Streitwert.

Rechtsschutzversicherung


Sollten Sie rechtsschutzversichert sein übernehme ich gerne für Sie die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung. Ich stelle für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und rechne mit dieser meine Kosten direkt ab, so dass Sie nichts mehr veranlassen müssen. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.

Stundenhonorarvereinbarung


In bestimmten Fällen kann die Angelegenheit derart komplex und vielschichtig sein, dass sie sich nicht angemessen unter einen Gebührentatbestand des RVG unterordnen lässt. Insbesondere für meine gewerbliche Mandantschaft bietet es sich daher in vielen Fällen an, eine Stundenhonorarvereinbarung zu treffen. So wird für die Mandantschaft die größtmögliche Transparenz darüber ermöglicht, wie umfangreich die anwaltliche Tätigkeit gewesen ist. Je nach Komplexität und Bedeutung der Angelegenheit vereinbaren wir dann ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes und angemessenes Stundenhonorar.

Prozesskostenhilfe bei nichtausreichenden finanziellen Mitteln


Der Rechts- und Sozialstaat gebietet es, auch bei nicht ausreichenden finanziellen Mitteln sein Recht durchsetzten zu können. Nur weil Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, sollten Sie nicht auf Ihr gutes Recht verzichten. Es besteht in diesen Fällen die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten, sodass die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse übernommen werden. Ich beantrage für Sie Prozesskostenhilfe und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

Sie sind mit Ihren Rechtsfragen nicht allein. Meine Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie rechtlich bestmöglich zu unterstützen.

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