0228/ 84261958
Ich berate und vertrete Sie bundesweit in allen Bereichen sowohl des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts.
Ich berate und vertrete alle Beteiligten des Arbeitslebens. Angefangen beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber, über angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte, leitende Angestellte, Betriebs- bzw. Personalratsmitlglieder, bis hin zum Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied.
Hier finden Sie einen Überblick einiger Themenbereiche meiner Leistungen in denen ich Sie berate und bundesweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht, vor den Sozialgerichten, Verwaltungsgerichten und vielen anderen Gerichten vertrete.
Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechte und Pflichten zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen der Kollektivorgane untereinander und miteinander. Hierzu gehören beispielsweise Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Für eine optimale Beratung im Arbeitsrecht sind Kenntnisse im Sozialrecht unentbehrlich. Das Arbeitsrecht weist zahlreiche Berührungspunkte zum Sozialrecht auf. Ich berate und vertrete Sie auch in diesen ausgewählten Bereichen des Sozialversicherungsrechts.
Schwerpunktmäßig berate und vertrete ich Sie insbesondere in folgenden Rechtsangelegenheiten:
Individuelles Arbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Sozialversicherungsrecht
Ich bin sowohl für außergerichtliche Beratungen und Vertretungen sowie im Gericht für Sie zur Stelle. Verlassen Sie sich auf mich.
Kontaktdetails
Stiftsplatz 3, 53111, Bonn, Nordrhein-Westfalen
Termine nach Vereinbarung